Impressum

Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG


Zuckerschnuten


Prisca Robbe

Roter Hahn 22

22159 Hamburg


Mobil: 0151/ 59497389


E- Mail:

zuckerschnuten-hamburg@gmx.de

Arbeitserlaubnis

Erlaubnis nach §11 TierSchG erteilt vom


Fachamt Verbraucherschutz,

Gewerbe und Umwelt

Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung


Amtliche Tierärztin Fr. Van Hove

Schloßgarten 9
22041 Hamburg
Tel. +49 40 42881 - 2808

Haftungsausschluss

Die Inhalte meiner Website wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann ich dennoch keine Gewähr übernehmen.

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Die wunderbaren Fotos auf meiner Website sind von Nadine Gänßlen.

Homepage: www.hunde-fotograf-hamburg.de

Für alle Geschäftsbeziehungen gelten die nachfolgenden AGBs. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.


Vertragspartner:

Zuckerschnuten

Prisca Robbe, Roter Hahn 22, 22159 Hamburg

mobil: 0151/ 59497389

mail: zuckerschnuten-hamburg@gmx.de

web: www.zuckerschnuten-hamburg.de



1. Vertrag.

1.1. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeder Betreuung, jedes Trainings, jeglicher Zusammenarbeit.
1.2. Zuckerschnuten versichert das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten, sowie seine Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.

1.3. Zuckerschnuten ist im Besitz der §11 Erlaubnis (TierSchG), hat eine Leinenbefreiung für alle zu betreuenden Hunde und ist ausgebildete Hundetrainerin/ Verhaltensberaterin.

1.4. Der Hundehalter bleibt während der gesamten Zusammenarbeit, Betreuungszeit und des Trainings Tierhalter und Eigentümer im Sinne des §833 BGB (Tierhalter Gefährdungshaftung).

1.5. Der Hundehalter versichert, dass das Tier steuerlich gemeldet, frei von ansteckenden Krankheiten ist und er eine spezielle Haftpflichtversicherung für das Tier hat (wichtig, auch für gewerbliche Fremdbetreuung).

1.6. Alle Angebote gelten innerhalb des Einzugsgebietes oder in Ausnahmen auch außerhalb.


2. Dogwalking.

2.1. Dogwalking (mit Monatsabo ab 2 festen Tagen/ Wo und Einzelbuchungen) von Montag bis Freitag. An gesetzlichen Feiertagen (für Hamburg) findet keine Betreuung statt.

2.2. Abholzeit von ca 09:00-11:00. In dieser Zeit muss der Hund abholbar sein. Sollte das nicht der Fall sein, fährt Zuckerschnuten weiter und es gibt keine Erstattung.

Es folgt ein professionell geführter, ca zweistündiger Spaziergang inkl. Alltagstraining an verschiedenen Orten in und um Hamburg.

Zurückbringzeit: ca 13:00-15:00. In dieser Zeit muss der Hund abzugeben sein. Wenn das nicht möglich ist, nimmt Zuckerschnuten den Hund mit nach Hause oder zu weiteren Terminen und er muss vom Kunden gegen 20€ abgeholt werden.

Kleine Abweichungen der Hol- und Bringzeiten aufgrund von z.B. Wetterverhältnissen oder Stau sind möglich.

2.3. Für die Hin- und Rückfahrt zu entsprechenden Auslaufgebieten werden die Hunde nach §23 der Straßenverkehrsordnung gesichert transportiert. Die Hunde müssen ruhig und stressfrei Autofahren können.

2.4. Die Spaziergänge finden an der Leine und im Freilauf statt. Dies geschieht immer mit anderen Hunden zusammen. Grundgehorsam und Sozialverträglichkeit sind daher wichtige Voraussetzungen für einen risikogeringen Freilauf.

2.5. Die Spaziergänge finden bei grundsätzlich jedem Wetter statt. Sind dieWitterungsverhältnisse allerdings für Hund und Mensch unzumutbar, werden die Spaziergänge abgekürzt, ggf. gibt es noch eine Kuschelrunde im Auto.

2.6. Zuckerschnuten erhält bei Bedarf einen Schlüssel, um den Hund auch in Abwesenheit des Halters entgegen zu nehmen. Bei Weigerung von Zahlungen macht Zuckerschnuten vom Zurückbehaltungsrecht gebrauch und behält, wenn nötig, den Schlüssel bis zur Zahlung ein.


3. Hundetraining.

3.1. Es können individuelle Extras wie z.B. Einzelspaziergänge, Sozialspaziergänge und Hundetrainings gebucht werden.

3.2. Diese Extras werden in Rechnung gestellt und sind nach Absprache sofort in bar fällig oder nach spätestens fünf Tagen zu überweisen.

3.3. Absage eines Extras und Trainings: mind. 24 Stunden vor Beginn. Zu spätes Absagen verpflichtet zur vollen Zahlung.

Bereits in Rechnung gestellte Hundetrainings und Extras werden nicht zurückbezahlt, sie können- bei Terminverschiebungen- drei Monate nachgeholt werden. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.


4. Ausall, Zahlung, Kündigung.

4.1. Die Leistungen für's Dogwalking im Monatsabo sind in Vorauszahlung bis zum Fünften eines jeden Monats fällig. Zusatztage, Trainings und Extras werden zur nächsten Rechnung hinzugefügt oder sofort abgerechnet.

4.2. Montatsabos sind Festpreise inkl. MwSt und werden durchgehend bezahlt, auch in Urlaubszeiten und Krankheitsfällen von beiden Seiten. Urlaube und Ausfälle sind im Abo-Preis miteinkalkuliert. Monatsabos sind nicht übertragbar und Resttage nicht auszahlbar.

Ausfälle bei Zusatztagen: spätestensbis 15 Uhr des Vortages, andernfalls werden sie dennoch berechnet.

4.3. Kurze Kündigungsfrist: bis zum Fünften eines jeden Monats zum Monatsende. Unbeschadet davon bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Nach Kündigung folgt eine fünfmonatige Abosperre.


5. Haftung.

5.1. Zuckerschnuten haftet für keinerlei Schäden durch den betreuten Hund an Eigen- oder Fremdeigentum (z.B. Halsbänder, Kleidung, Autos,..),Verletzung, Todesfall oder Entlaufen des Hundes, Deckungsakt, usw.

5.2. Für Schäden, die denVertragspartnern dadurch entstehen, dass Zuckerschnuten aufgrund eines Defekts des Transportfahrzeugs oder z.B. Krankheit einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, wird die Haftung oder Erstattung ausgeschlossen.

5.3. Zuckerschnuten haftet für keinerlei Schäden jeglicher Art, Diebstahl etc. in der Wohnung des Hundehalters, Dienstausfälle, Schloßerneuerungen,..


6. Sonstiges.

6.1. Der Hundehalter erklärt sein Einverständnis, dass Zuckerschnuten Fotos und/ oder Videos seines Tieres und damit verbundenem fremdem Eigentum (z.B. Halsband) anfertigt, veröffentlicht und dies auch zu Werbezwecken nutzen darf. Dies gilt auch nach Beendigung des Geschäftsverhältnisses. Weiterhin stimmt der Hundehalter einer notwendigen elektronischen Speicherung seiner Daten zu. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt nicht oder nur mit Genehmigung des Hundehalters.

6.2. Gerichtsstand ist Hamburg.



Stand: April 2023